Kleingarten-PraxisZuletzt aktualisiert: September 2025

Kleingarten-Laube bauen: Was ist erlaubt? Rechte, Genehmigung und Maße (Deutschland 2025)

Ich bin Julian und habe in den letzten Jahren etliche Lauben geplant, umgebaut und genehmigen lassen – und genau diese Praxis fließt hier ein. In 30 Sekunden kennst Du die Kernregeln: 24 m² ist die Obergrenze – inklusive überdachtem Freisitz und allen Dachüberständen – und Dauerwohnen ist verboten. Grundlage ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG §3), daneben gelten immer die Kleingartenordnung (KGO) Deines Vereins und die jeweilige Landesbauordnung (LBO). Manche Lauben sind baurechtlich genehmigungsfrei, brauchen aber trotzdem die Vereinsfreigabe. Unten bekommst Du meinen 10‑Punkte‑Genehmigungscheck, Beispielrechnungen und eine Muster‑Bauanzeige, damit Du sicher und stressfrei bauen kannst.

Julian

Ich liebe es neue Geräte, Ideen und Projekte auszuprobieren. Mich interessiert, was den Alltag leichter macht und gleichzeitig Raum für Kreativität lässt.

Veröffentlicht am 11. September 2025

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1.Auf einen Blick: 24‑m²‑Regel, Genehmigung und Vereinsregeln

Wenn Du in Deutschland eine Kleingartenlaube bauen willst, gelten klare Spielregeln. Entscheidend ist die 24‑m²‑Grenze aus §3 Abs. 2 BKleingG – und zwar inklusive überdachtem Freisitz und sämtlicher Dachüberstände. Heißt: Die Grundfläche der Laube plus der fest überdachte Sitzbereich zählen zusammen, ebenso die Dachkanten, die über die Wände hinausreichen. Offene, nicht überdachte Terrassen zählen nicht mit. Die Laube ist zum Aufenthalt gedacht, aber Dauerwohnen ist verboten. Kurz mal übernachten ist in vielen Vereinen okay, dauerhaftes Leben in der Laube nicht. Wer die 24 m² reißt, riskiert Ärger bis hin zum Rückbau.

Zu Rechten und Genehmigungen gilt in der Praxis: Erst Verein, dann Amt. Schau in die Kleingartenordnung (KGO) Deines Vereins: Dort stehen oft Maße, Dachform, Trauf- und Firsthöhe, Farben, Abstände zur Grenze und der Freigabeprozess. Danach prüfst Du die Landesbauordnung (LBO) und ggf. kommunale Satzungen. Viele Lauben sind nach LBO genehmigungsfrei, aber ohne Vereinszustimmung geht nichts. Plane also immer mit Skizze, Maßangaben und einer kurzen Bauanzeige für den Vorstand. So hältst Du Dich sauber an „Kleingartenlauben bauen – Rechte & Genehmigung in Deutschland“ und vermeidest spätere Rückfragen.

Im nächsten Schritt schauen wir uns das rechtliche Fundament und die Abgrenzung zur normalen Gartenhütte genauer an – damit Du Deine Maße sicher berechnest und von Anfang an regelkonform planst.

2.BKleingG §3 verstehen: Laube, Maße 24 m² inkl. Freisitz und klare Abgrenzungen

Was §3 BKleingG wirklich sagt

Im Bundeskleingartengesetz steht sinngemäß: In der Kleingartenanlage darfst Du eine Laube in einfacher Ausführung errichten, deren Grundfläche höchstens 24 m² beträgt – einschließlich überdachtem Freisitz. Wichtig ist außerdem: Dauerwohnen ist unzulässig. Das Gesetz schützt die kleingärtnerische Nutzung, nicht das Wohnen. Heißt in der Praxis: Eine Laube ist ein Aufenthaltsraum für Erholung, Geräte und mal eine Regenpause; sie ist keine Wohnung mit dauerhaftem Lebensmittelpunkt. Aus dieser Abgrenzung leiten viele Vereine auch Details ab: Keine zentrale Heizung, keine Küche im Wohnsinn, keine Schlafräume mit Wohnstandard. Kurz übernachten ist meist geduldet, aber ein Umzug in die Laube bleibt tabu.

Die oft missverstandene 24‑m²‑Regel umfasst mehr als die Innenfläche. Du rechnest Grundfläche der Laube + fest überdachten Freisitz + alle Dachüberstände. Ein kleines Rechenbeispiel, das ich im Verein regelmäßig durchgehe: Geplant ist eine Laube mit 3,5 m × 4,5 m Grundmaß (= 15,75 m²) und ein großzügiger Dachüberstand von 1 m rundum. Die maßgebliche überdachte Fläche liegt dann bei (3,5 + 2×1) × (4,5 + 2×1) = 5,5 × 6,5 = 35,75 m² – deutlich über der Grenze. Das zeigt, wie schnell das Maß fällt. Lösung: Überstand kleiner planen (z. B. 20–40 cm) und den überdachten Freisitz exakt dimensionieren.

Neben dem Gesetz spielen die Kleingartenordnung (KGO) Deines Vereins und oft auch Regeln des Bezirksverbands eine große Rolle. Typische Vorgaben sind Trauf- und Firsthöhen, Dachform (Sattel, Pult, flach), Material und Farbe (Holz natur statt grelle Lacke), Abstände zur Parzellengrenze und zu Nachbarlauben sowie Vorgaben zu Feuerstätten und Brandlasten. In einigen Anlagen greift zusätzlich ein Bebauungsplan der Kommune, der z. B. Dachneigung oder Höhenkoten vorgibt. Deshalb immer zuerst Verein und Bezirksverband ansprechen und die KGO lesen, bevor Du Maße fixierst.

Bei den Abstandsflächen gelten in Kleingartenanlagen nicht automatisch die Regeln aus Wohngebieten. Häufig schreiben KGOs Mindestabstände von 2–3 m zur Grenze oder zu Nachbarlauben vor, teils mit Ausnahmen für kleine Geräteschuppen. Ich markiere mir die Abstände vor Ort mit Maurerschnur – das verhindert spätere Korrekturen, wenn der Zollstock plötzlich gegen den Zaun spricht.

Gartenhaus im Wohngebiet ist etwas anderes

Ein Gartenhaus im Wohngebiet fällt primär unter die Landesbauordnung und kommunale Satzungen. Eine Laube im Kleingarten hingegen richtet sich zuerst nach BKleingG §3 und der KGO. Deshalb kannst Du die Regeln für Vorgartenschuppen nicht pauschal übertragen. Beispiel: Ein 30‑m²‑Gartenhaus kann im Wohngebiet unter Umständen genehmigungsfrei sein – im Kleingarten wäre das wegen der 24‑m²‑Grenze unzulässig. Umgekehrt kann die Laube mit 24 m² in der Anlage regelkonform sein, obwohl im Wohngebiet strengere Abstandsflächen gälten.

Quellen: BKleingartengesetz §3; Deutscher Kleingärtnerbund.

Als Nächstes schauen wir, ob in Deinem Bundesland für Deine Planung eine Genehmigung oder Bauanzeige nötig ist – und welche Auslöser häufig greifen.

3.Genehmigungsfrei oder Bauantrag? Bundesländer-Überblick und typische Auslöser

Wie die Landesbauordnung einordnet

Für die Kleingartenlaube greifen zwei Ebenen: Zuerst die Vereinsregeln (KGO, Bezirksverband), dann das öffentliche Baurecht über die Landesbauordnung (LBO) und kommunale Satzungen. In vielen Bundesländern sind kleine Vorhaben verfahrensfrei – also baurechtlich genehmigungsfrei –, wenn sie bestimmte Maße, Höhen und Nutzungen nicht überschreiten. Das gilt oft auch sinngemäß für Lauben in Kleingartenanlagen, solange BKleingG §3 eingehalten wird. Praxisbeispiele: In NRW, Berlin und Bayern finden sich in der LBO Passagen, nach denen einfache, kleine Gebäude unterhalb bestimmter Schwellen genehmigungsfrei gestellt sind; teils ist aber eine Bauanzeige oder eine formlose Mitteilung an die Behörde vorgesehen. Wichtig: „Genehmigungsfrei“ heißt nicht „regelungsfrei“. In der Anlage brauchst Du immer die Vereinsfreigabe – häufig mit Skizze, Maßangaben, Materialbeschreibung und Unterschriften der Nachbarn.

Ich habe es mehrfach erlebt, dass eine Laube baurechtlich verfahrensfrei war, der Verein aber trotzdem Anpassungen verlangte: andere Dachform, geringere Traufhöhe oder mehr Abstand zum Zaun. Das ist normal, denn die KGO konkretisiert die Nutzung vor Ort. Wer sauber plant, klärt deshalb zuerst die Vereinsseite und prüft dann die LBO des Bundeslandes sowie mögliche kommunale Satzungen (z. B. Gestaltung, Landschaftsschutz, Uferzonen). So vermeidest Du, dass eine an sich verfahrensfreie Laube am Ende am Vereinsrecht scheitert.

Wann aus genehmigungsfrei ein Bauantrag wird

Die Grenze zur Baugenehmigung wird typischerweise überschritten, wenn eines der folgenden Kriterien greift:

  • Übermaß: mehr als 24 m² (inkl. überdachtem Freisitz und Dachüberständen) oder zweigeschossige Bauweise.
  • Höhen: Trauf- oder Firsthöhen über den in KGO/LBO erlaubten Werten.
  • Feuerstätten: Kamin, Ofen oder fest installierte Heizung.
  • Anschlüsse: fester Wasser- und Abwasseranschluss oder Netzstrom; in Kleingärten meist unzulässig und oft genehmigungspflichtig.
  • Besondere Lagen: Denkmalbereich, Natur- oder Landschaftsschutz, Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebiet.
  • Nutzungsänderung: Wohnnutzung oder „dauerhaftes Wohnen“ – im Kleingarten verboten.

Je nach Bundesland kann schon ein übergroßer Dachüberstand, eine unübliche Dachneigung oder ein massives Fundament die verfahrensfreie Schwelle reißen. Deshalb spreche ich bei „Gartenlaube genehmigungsfrei Bundesländer“ gern von einem Korridor, nicht von einem Freibrief. Und falls die Behörde einen formalen Schritt verlangt, läuft es meist auf Bauanzeige oder Bauantrag hinaus. Für die Vereinsseite findest Du eine Muster‑Bauanzeige als Download – ideal, um die Unterlagen einheitlich einzureichen.

Merke Dir: Auch wenn im Wohngebiet ein „Gartenhaus“ unter die verfahrensfreie Klasse fällt, entscheidet im Kleingarten die Kombination aus BKleingG und KGO. „Baugenehmigung Gartenhaus Kleingarten“ ist dadurch ein eigenes Thema. Als Nächstes führe ich Dich Schritt für Schritt durch den Genehmigungscheck, damit Du Deine Laube sicher durch Verein und – falls nötig – Behörde bringst.

4.10‑Punkte‑Genehmigungscheck: Von der Idee bis zur Vereinsfreigabe

Ich habe in mehreren Parzellen gebaut, umgebaut und mit Vorständen diskutiert. Am zuverlässigsten funktioniert eine klare Reihenfolge. Die folgende Liste ist als praxisnahe HowTo‑Checkliste gedacht – Schritt für Schritt, damit Deine Kleingartenlaube rechtssicher durch Verein und, falls nötig, Behörde geht.

So gehst Du vor

  1. BKleingG‑Maße prüfen. Zähle immer alles zusammen: Grundfläche der Laube + fest überdachter Freisitz + Dachüberstände. Beispiel: 3,0 × 4,0 m Laube = 12,0 m². Mit 30 cm Überstand rundum wird das Außenmaß zu 3,6 × 4,6 m = 16,56 m². Kommt ein 2 × 2 m überdachter Freisitz dazu, liegst Du bei 20,56 m² – noch unter 24 m². Ein 1,0 m Überstand würde Dich dagegen schnell über die Grenze schieben.
  2. Vereinsregeln (KGO) lesen. Hol Dir die Kleingartenordnung und ggf. Hinweise des Bezirksverbands. Darin stehen Freigabeprozess, Formblätter, typische Vorgaben wie Dachform, Farbe, Trauf‑/Firsthöhe, Materialien und ob ein überdachter Freisitz separat zu begrenzen ist. Markiere Dir Muss‑Vorgaben – die sind entscheidend.
  3. LBO/kommunale Seiten prüfen. Kläre, ob das Vorhaben nach Landesbauordnung verfahrensfrei ist. Viele Lauben sind genehmigungsfrei, wenn Maße und Nutzung passen. Prüfe zusätzlich kommunale Satzungen (Gestaltung, Landschafts‑/Wasserschutz). Ich schaue für solche Checks regelmäßig in die Regelwerke von NRW, Berlin und Bayern – die Logik ist übertragbar, Details weichen aber ab.
  4. Lageplan, Skizze, Grundriss erstellen. Eine saubere Darstellung entschärft fast alle Rückfragen: Parzellenumriss mit Nordpfeil, Laubenposition, Abstände, Maße der Wände, Dachüberstände, Höhe (Traufe/First), Freisitzfläche. Ein kurzer Text zur Bauweise (z. B. Holzständer, Schraubfundamente, Pultdach, Bitumenbahn) hilft dem Vorstand enorm.
  5. Abstandsflächen & Brandschutz klären. In vielen Anlagen gelten 2–3 m zur Grenze oder zur Nachbarlaube. Keine Brandlasten an der Grenze (z. B. Brennholzstapel direkt am Zaun). Plane auch Rettungswege ums Gebäude. Ich reiße mir die Abstände vor Ort mit Schnur ab – so siehst Du sofort, ob die Laube wirklich passt.
  6. Nachbarzustimmung einholen. Viele Vereine verlangen Unterschriften direkt angrenzender Pächter. Lege Skizzen, Maße und Höhen vor und notiere Gesprächsnotizen. Ein sauberer Umgang verhindert spätere Einwendungen und zeigt dem Vorstand, dass Du Rücksicht nimmst.
  7. Bauanzeige/Bauantrag vorbereiten. Wenn verfahrensfrei: meist reicht eine Bauanzeige an den Verein (manchmal auch an die Behörde). Typische Unterlagen: Lageplan, Grundriss, Ansichten, Baubeschreibung, Fotos der Parzelle, KGO‑Konformität, Unterschriftenliste. Wenn doch genehmigungspflichtig: vollständiger Bauantrag nach kommunalen Vorgaben. Die Muster‑Bauanzeige Kleingarten hilft Dir, nichts zu vergessen.
  8. Technik rechtssicher planen. Bevorzuge PV‑Inselanlage statt Netzstrom (Module, MPPT‑Laderegler, 12/24‑V‑Akku, abgesicherte Stromkreise). Nutze Regenwasser (Regentonne/IBC mit Filter, Schlauch‑ oder Tröpfchenbewässerung) statt Festanschluss. WC mit Kanal ist meist tabu; Trockentoilette/Komposttoilette wird oft erlaubt – immer KGO und Ortsrecht beachten. Keine Abwässer in den Boden leiten.
  9. Dokumentation für den Bestandsschutz. Hebe alles auf: datierte Skizzen, Maße, Freigaben, Fotos vor/während/nach dem Bau, Schriftverkehr. Das ist Gold wert, falls später Fragen zu Bestandsschutz, Grenzverlauf oder Maßen auftauchen. Ich speichere alles doppelt (Cloud + Ordner im Vereinsheim).
  10. Bauabnahme und Vereinsfreigabe. Melde die Fertigstellung. Der Vorstand prüft Maße, Abstände, Ausführung. Manche Vereine vergeben ein Schild wie „Laube genehmigt“. Erst wenn diese Freigabe erteilt ist, richte ich innen ein und stelle Möbel oder Technik endgültig auf.

Wenn alle Häkchen sitzen, kannst Du Dich auf Planung, Bau und die Kosten fokussieren – inklusive smarter Technik und den typischen Fehlern, die Du von Anfang an umgehst. Genau da machen wir gleich weiter.

5.Planung, Bau und Praxis: Maße korrekt berechnen, Technik, Fehler vermeiden, Kosten

Maße und Aufbau im Griff

Beim Planen der Laube zählt zuerst die Fläche. Rechne konsequent: Grundfläche der Laube + überdachter Freisitz + alle Dachüberstände. Ich lege mir dafür immer eine kleine Checkliste neben den Skizzen ab: 1) Rohmaß der Wände, 2) Überstand an Traufe und Giebel, 3) Fläche des fest überdachten Freisitzes, 4) Summenprüfung gegen 24 m². Zwei Beispielrechnungen aus meiner Praxis zeigen, wie eng es werden kann: a) 3,0 × 4,0 m Laube (12,0 m²) mit 40 cm Überstand rundum ergibt ein Außenmaß von 3,8 × 4,8 m = 18,24 m². Kommt ein 2 × 2 m überdachter Freisitz dazu, liegst Du bei 22,24 m² – gut. b) 3,5 × 4,0 m (14,0 m²) mit 40 cm Überstand führt zu 4,3 × 4,8 m = 20,64 m²; plus 2 × 2 m Freisitz ergibt 24,64 m² – zu viel. Lösung: Entweder den Freisitz kleiner planen oder den Überstand auf 20–30 cm begrenzen. Ich zeichne beides als Varianten und entscheide dann gemeinsam mit dem Vorstand, was in die Parzelle und zur KGO passt.

Beim Material sind Holzständer und Blockbohle in Kleingärten beliebt, weil sie leicht und reversibel sind. Holzständerbau mit guter Verschraubung ist flexibel bei Grundrissen, Du kannst Fenster und Türen frei setzen. Blockbohlen sind schnell aufgebaut, dafür weniger anpassbar. Metall (z. B. leichte Stahlrahmen) geht mit sauberem Brandschutzkonzept, wirkt aber in vielen Anlagen „zu technisch“. In meinen Vereinen kommt naturbelassenes Holz optisch am besten an – eine dünne Lasur schützt, ohne den Charakter zu verlieren.

Zum Fundament: Schraubfundamente sind oft KGO-freundlicher als durchgehende Betonplatten, weil sie den Boden weniger versiegeln und rückbaubar sind. Ich setze 6–8 Erdschrauben, richte darauf einen Holz- oder Stahlträgerrahmen aus und entkopple mit Gummipads – stabil und trocken. Beton lohnt sich bei schweren Bauten oder wenn der Untergrund problematisch ist, braucht aber mehr Logistik (Schalung, Beton, Aushub) und wird in manchen Anlagen ungern gesehen. Achte auf eine kapillarbrechende Schicht (Splitt/Schotter) unter Holzkonstruktionen.

Bei der Dachform sind Pult- und Satteldach Standard. Pultdächer bringen Dir eine klare Gefälleseite – praktisch für Regenwassernutzung und PV. Beim Satteldach begrenze ich die Überstände bewusst (20–30 cm Traufe, 20–30 cm Giebel), damit die 24‑m²‑Summe nicht kippt. Als Eindeckung haben sich Bitumenbahnen oder EPDM bewährt: EPDM ist langlebig und ideal fürs Pultdach; Bitumen ist günstig und schnell verlegt. In jedem Fall die Traufseite mit Rinne vorbereiten und einen sicheren Zugang für Wartung vorsehen.

Brandschutz und Abstände beachte ich früh: Brennbares Material nicht direkt an die Grenze, Abstände nach KGO (oft 2–3 m) abstecken, keine Feuerstellen in Fassadennähe. Ein kleiner Schotterstreifen um die Laube reduziert Vegetationsbrandrisiken und hält die Fassade trocken.

Technik sauber lösen, Fehler vermeiden, Kosten im Blick

Strom bekommst Du am elegantesten über eine PV‑Inselanlage. Plane vom Verbraucherprofil rückwärts: Beispiel für eine typische Parzelle bei mir – 4 × LED‑Leuchten à 5 W für 3 h (60 Wh), Wasserpumpe 12 V mit 30 W für 0,5 h (15 Wh), Ladegeräte/Radio (25 Wh). Summe rund 100–120 Wh/Tag. Dafür reicht ein 200–300 Wp PV‑Modulpaket, ein MPPT‑Laderegler und ein 12‑V‑LiFePO4‑Akku 80–100 Ah. DC‑Lastkreise separat absichern, bei 230 V nur über einen kleinen Insel‑Wechselrichter arbeiten und alle Leitungen mechanisch schützen. Schattenwurf durch Bäume vorher prüfen; Pultdächer mit 10–15° Neigung funktionieren super.

Wasser regelst Du über Regenwassernutzung: Pro 1 mm Regen liefert 1 m² Dachfläche etwa 1 Liter. Eine 18‑m²‑Dachfläche bringt bei 10 mm Ereignis ~180 l. Mit Rinne, Fallrohr‑Filter, First‑Flush und Regentonne/IBC (200–1000 l) hast Du Vorrat für Trockenphasen. Ich nutze ein kleines Sieb vor der Tonne und schließe eine Tröpfchenbewässerung für die Beete an – leise, effizient, kein Netzanschluss nötig.

Für das stille Örtchen ist eine Trockentoilette/Komposttoilette oft die praktikabelste Lösung. Entweder Trenneinsatz (Feststoffe + Einstreu, Urin getrennt) oder geschlossene Komposteinsätze mit Belüftung. Wichtig: KGO und Ortsrecht beachten, keine Abwässer versickern lassen, Lüftungsrohr über Dach führen. Fest angeschlossene WCs mit Kanal sind in Kleingärten in aller Regel tabu.

Typische Fehler lassen sich vermeiden, wenn Du sie früh adressierst: a) Überbau durch Freisitz/Überstand: Flächen sauber addieren, im Zweifel den Freisitz nur teilweise überdachen. b) Falsche Abstände: KGO lesen, Abstände mit Schnur abstecken. c) Zu hohe Traufe/First: Höhen in den Plan schreiben und mit dem Vorstand abstimmen. d) Nutzungsänderung: Dauerwohnen ist untersagt – plane die Laube als Aufenthaltsraum, nicht als Wohnung. e) Ungeklärte Anschlüsse: Setze konsequent auf Insel‑PV und Regenwasser statt Netzstrom und Wasserleitung.

Bei älteren, großen Lauben hilft der Blick auf den Bestandsschutz. Sammle Nachweise (Baujahr, alte Pläne, Fotos, Vereinsfreigaben). Mit Vorstand und Bezirksverband klären, ob eine Legalisierung/Abweichung möglich ist oder ob ein Rückbau in Stufen gefordert wird (z. B. Freisitz entdachen, Überstände kürzen). Gute Dokumentation macht den Unterschied.

Kosten variieren mit Größe und Ausbau: Bausatz/Material für 24‑m²‑Laube in Holz oft 3.000–7.000 €, Fundament 400–1.500 € (Schrauben günstiger als Platte), Dach 300–1.000 €, Fenster/Türen 400–1.200 €, PV‑Insel 600–1.500 €, Regenwasser 150–500 €, Trockentoilette 150–600 €, Gebühren/Pläne 0–300 €. Denke an Versicherungen: Vereinshaftpflicht ist Pflicht, optional Elementarschutz für Sturm/Hagel/Überschwemmung. Werkzeuge und Kleinkram schlagen gern mit weiteren 200–500 € zu Buche.

  • Zählt der überdachte Freisitz mit? Ja, er zählt voll in die 24 m².
  • Darf ich ein WC einbauen? Festanschluss meist unzulässig; Trockentoilette oft möglich – Verein fragen.
  • Wie weit zur Grundstücksgrenze? Nach KGO/Vereinsregel, häufig 2–3 m.
  • Darf ich PV aufs Dach? Meist ja als Inselanlage; vorher abstimmen.
  • Was ist bei Bestands‑Lauben > 24 m²? Bestandsschutz prüfen, Verein einbinden, ggf. Rückbau.

Vertiefungen findest Du im Portal: Gartenhaus‑Fundament, Solar im Garten, Regentonne/IBC, Kompost‑/Trockentoilette und Werkzeugempfehlungen.

Quellenhinweis: BKleingG §3; LBO NRW/Berlin/Bayern; Deutscher Kleingärtnerbund. Hol Dir jetzt die Checkliste und die „Muster‑Bauanzeige“ aus dem Verein – und bestelle Material erst, wenn die Freigaben vorliegen. So bleibt das Projekt entspannt und regelkonform.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema

Zählt der überdachte Freisitz in die 24 m² mit?

Ja. Nach BKleingG §3 Abs. 2 zählt die Grundfläche der Laube inklusive überdachtem Freisitz und aller Dachüberstände. Plane also Freisitz und Dachkante von Anfang an mit ein.

Darf ich eine Toilette einbauen?

Ein WC mit festem Wasser-/Abwasseranschluss ist in Kleingartenlauben meist unzulässig. Häufig erlaubt sind Trockentoiletten/Komposttoiletten – aber nur nach Vereins-/Ortssatzung und mit sauberer Entsorgung.

Wie weit muss die Laube von der Grenze wegstehen?

Maßgeblich sind KGO/Vereinsregeln und ggf. Abstandsflächenrecht. Oft werden 2–3 m zur Grenze oder zur Nachbarlaube gefordert; Brandschutz (keine großen Brandlasten an der Grenze) beachten.

Darf ich eine PV‑Anlage aufs Laubendach setzen?

Meist ja – als Inselanlage ohne Netzanschluss. Vorher Verein fragen, Leitungsführung sichern, Brandschutz beachten und die Anlage sauber dokumentieren.

Was ist mit Bestandslauben über 24 m²?

Bestandsschutz ist möglich, wenn Baujahr/Genehmigungen belegbar sind. Sammle Nachweise (Pläne, Fotos, Freigaben) und kläre das mit Verein/Bezirksverband; Optionen sind Legalisierung, Abweichung oder gestufter Rückbau.

Quellen und weiterführende Informationen

Fundierte Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen

1

gesetze-im-internet.de

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2

kleingarten-bund.de

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3

recht.nrw.de

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4

gesetze.berlin.de

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5

gesetze-bayern.de

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